Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
1. Preisangebote
Die Preisangebote können nur aufgrund einer vollständigenVorlage errechnet werden. Abweichungen des endgültigen Manuskriptumfanges von der Angebotsgrundlage berechtigt die Druckerei, den tatsächlich erforderlichen Aufwand in Rechnung zu stellen. Preisangebote erlangen die Verbindlichkeit erst mit der Bestätigung des Auftrages durch die Druckerei.
2. Korrekturabzüge
sind vom Auftraggeber auf Satz- und sonstige Fehler zu prüfen und der Druckerei druckreif erklärt zurückzugeben. Die Druckerei haftet nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler. Durch Fernsprecher aufgegebene Änderungen bedürfen der schriftlichen Wiederholung. Bei kleineren Druckaufträgen ist die Druckerei nur auf Verlangen verpflichtet, dem Auftraggeber einen Korrekturabzug zu übersenden. Wird die Übersendung eines Korrekturabzuges nicht verlangt, so beschränkt sich die Haftung für Satzfehler auf grobes Verschulden.
3. Vom Auftraggeber beschafftes Material
gleichviel welcher Art, ist der Druckerei frei Haus zu liefern.
4. Proben, Entwürfe und Skizzen
werden berechnet, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird.
5. Lieferung des Papiers
Bei Lieferung des Papiers durch den Besteller bleiben das Verpackungsmaterial und die Abfälle durch unvermeidlichen Abgang bei Druckzurichtung und Fortdruck, durch Beschnitt, Ausstanzen und dgl. Eigentum der Druckerei.
6. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug in Euro zu erfolgen. Bei Zahlung innerhalb 8 Tagen nach Rechnungsdatum kann ein Skonto bis zu 2% gewährt werden. Beträge bis zu Euro 25,– sind bei Lieferung netto zahlbar. Bei kleinen Beträgen und Abrufungen gilt Nachnahmesendung als gewerbeüblich. Bei neuen Verbindungen kann Vorauszahlung verlangt werden.
7. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung des vereinbarten Preises oder bis zur Einlösung der dafür hingegebenen Schecks oder Wechsel Eigentum der Druckerei. Forderungen aus der Weiterveräußerung von vorbehaltsbelasteten Waren werden der Druckerei zur Sicherheit ihrer Forderung abgetreten.
8. Versand
erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Empfängers.
9. Verpackung
wird zu den Selbstkosten berechnet und nicht zurückgenommen.
10. Beanstandungen
sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Mängel eines Teiles der Lieferung können nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung führen. Die Druckerei hat das Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Abweichungen in der Beschaffenheit des von der Druckerei beschafften Papiers und sonstigen Materials können nicht beanstandet werden, soweit sie in den Lieferungsbedingungen der zuständigen Lieferantenverbände, die auf Anforderung dem Besteller zur Verfugung stehen, für zulässig erklärt sind. Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren gelten geringfügige Abweichungen vom Original nicht als berechtigter Grund für eine M.ngelrüge. Dasselbe gilt für den Vergleich zwischen etwaigen Andrucken und dem Auflagendruck.
11. Für Überschreitung der Lieferfrist
ist die Druckerei nicht verantwortlich, falls diese durch vom Besteller verlangte Abänderungen des Auftrages verursacht ist. Ebenso entbinden uns Betriebsstörungen, hervorgerufen durch höhere Gewalt, von der Einhaltungder Lieferfristen. (Siehe auch Nr. 18.)
12. Mahn- oder Minderlieferungen
Im allgemeinen liefert die Druckerei die volle vorgeschriebene Auflage. Der Auftraggeber ist verpflichtet, ein Mehr- oder Minderergebnis der bestellten Auflage bis zu 10% anzuerkennen. Der Prozentsatz erhöht sich bei Farben- und besonders schwierigen Drucken auf 20 % und außerdem, wenn das Papier von der Druckerei aufgrund der Lieferungsbedingungen der Fachverbände der Papiererzeugung beschafft wurde, um deren Toleranzsätze.
13. Satzfehler
werden kostenfrei berichtigt, dagegen werden von den Setzern nicht verschuldete, in Abweichung von der Druckvorlage erforderliche Abänderungen, insbesondere Besteller- und Autorkorrekturen, nach der dafür auf gewendeten Arbeitszeit berechnet.
14. Nachdruck
auch derjenigen Lieferungen, die nicht Gegenstand eines Urheberrechtes oder eines anderen gewerblichen Rechtsschutzes sind. Ist ohne Genehmigung der Druckerei nicht zulässig. Für die Prüfung des Rechtes der Vervielfältigung aller Druckvorlagen Ist der Auftraggeber allein verantwortlich. Klischees, Matern, Negative, Prägeplatten, Stanzen und dergleichen bleiben Eigentum der Druckerei, sofern sie nicht ausdrücklich vom Auftraggeber erworben und bezahlt sind. Für fremde Druckstöcke, Manuskripte und andere Gegenstände, die nach Erledigung des Auftrages binnen vier Wochen nicht gefordert sind, übernimmt die Druckerei keine Haftung.
15. Periodische Arbeiten
Soweit für periodische Arbeiten nicht besondere vertragliche Abmachungen zugrunde liegen, gilt als gewerbeüblich folgendes: Regelmäßig wiederkehrende Druckarbeiten, für die keine Kündigungsfrist und kein bestimmter Endtermin vereinbart wurde, können nur unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Schluß eines Monats gekündigt werden. Falls der durchschnittliche monatliche Rechnungsbetrag über Euro 250,– liegt, erhöht sich die Kündigungsfrist auf 3 Monate zum Schluß eines Kalendervierteljahres.
16. Auflagernehmen von Druckarbeiten
Das Stehenlassen des Satzes und das Aufbewahren von Druckplatten aller Art nach Auftragserledigung erfolgt nur nach vorheriger Vereinbarung und ist besonders zu vergüten.
17. Versicherungen
Wenn die der Druckerei übergebenen Manuskripte, Originale, Druckstöcke, Papiere zur Aufbewahrung übergebener Stehsatz, lagernde Drucksachen oder sonstige eingebrachte Sachen gegen Diebstahl, Feuer, Wasser oder jede andere Gefahr versichert werden sollen, hat der Auftraggeber die Versicherung selbst zu besorgen.
18. Betriebsstörungen
sowohl im eigenen Betrieb wie in fremden, von denen die Herstellung abhängig ist, verursacht durch Krieg, Streik, Kohlen- oder Kraftmangel, Versagen der Verkehrsmittel, Arbeitseinschränkungen oder höhere Gewalt befreien von der Einhaltung der vereinbarten Lieferungsfristen und Preise. Eine hierdurch herbeigeführte Über schreitung der Lieferzeit berechtigt den Besteller nicht, vom Auftrag zurückzutreten oder die Druckerei für etwa entstandenen Schaden verantwortlich zu machen.
19. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Waiblingen.